Haushaltsentschädigung
Geldleistung
Unabhängig davon, wer lieber, besser oder mehr den Haushalt führt, sprechen Sie sich vorgängig ab, ob und wie diese Leistung vergütet werden soll.
Kümmert sich eine Person überwiegend allein um den Haushalt und hat dafür sogar die Erwerbstätigkeit reduziert, wäre es korrekt, wenn sie für ihre Leistungen vom Partner einen Lohn erhält. Auf diesen Lohn sind auch die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Auf den ersten Blick erscheinen diese Verpflichtungen lästig. Dafür erleidet die haushaltführende Person keine oder doch nur geringe Einbussen bei der Altersvorsorge.
Ohne Arbeitsvertag gilt die haushaltsführende Person als Nichterwerbstätig und muss für ihre AHV-Beiträge selber bezahlen. Klarheit schafft nur ein schriftlicher Arbeitsvertag. Selbstverständlich muss der Lohn als Einkommen versteuert werden.
Naturalien
Die Entschädigung für die Hausarbeit muss nicht zwingen eine Geldzahlung sein. Auch anderer Gegenleistungen, sogenannte Naturalien, sind möglich. Diese können sein:
professionelle Reinigungskraft
Wer eine Reinigungskraft beschäftigt, schafft einen Arbeitsplatz und trägt damit zur Belebung der Wirtschaft bei.
Wenn es das Budget es zulässt, kann man sich eine Reinigungskraft leisten.
In einem durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt muss mit rund drei Stunden Putzarbeit pro Woche gerechnet werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Reinigungskraft eine Arbeitsbewilligung hat und dulden Sie keine Schwarzarbeit. Wenn Sie privat eine Reinigungskraft beschäftigen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen, selbst wenn der monatliche Geld- oder Naturallohn unter 2`300 Franken im Jahr liegt. Grundsätzlich sind im privaten Haushalt alle entlöhnten Tätigkeiten beitragspflichtig.
Sie brauchen:
Im Internet finden Sie diverse Firmen, die Ihnen diese Aufgaben gerne abnehmen.