Zusammen wohnen

Haushaltsentschädigung

 

Geldleistung

 

Unabhängig davon, wer lieber, besser oder mehr den Haushalt führt, sprechen Sie sich vorgängig ab, ob und wie diese Leistung vergütet werden soll.

 

Kümmert sich eine Person überwiegend allein um den Haushalt und hat dafür sogar die Erwerbstätigkeit reduziert, wäre es korrekt, wenn sie für ihre Leistungen vom Partner einen Lohn erhält. Auf diesen Lohn sind auch die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

  • Anmeldung bei der AHV
  • Anmeldung bei der Pensionskasse (Auffangeinrichtung BVG), sofern der Jahreslohn CHF 22'050 übersteigt (Stand 1.1.2024)
  • Abschluss einer Unfallversicherung

Auf den ersten Blick erscheinen diese Verpflichtungen lästig. Dafür erleidet die haushaltführende Person keine oder doch nur geringe Einbussen bei der Altersvorsorge.

 

Ohne Arbeitsvertag gilt die haushaltsführende Person als Nichterwerbstätig und muss für ihre AHV-Beiträge selber bezahlen. Klarheit schafft nur ein schriftlicher Arbeitsvertag. Selbstverständlich muss der Lohn als Einkommen versteuert werden.

 

Naturalien

 

Die Entschädigung für die Hausarbeit muss nicht zwingen eine Geldzahlung sein. Auch anderer Gegenleistungen, sogenannte Naturalien, sind möglich. Diese können sein:

  • Wohnrecht in der Liegenschaft der Partnerin / des Partners
  • geringerer Anteil an der Miete
  • geringerer Anteil an den Haushaltskosten oder Erlass der diesen

 

professionelle Reinigungskraft

 

Wer eine Reinigungskraft beschäftigt, schafft einen Arbeitsplatz und trägt damit zur Belebung der Wirtschaft bei.

Wenn es das Budget es zulässt, kann man sich eine Reinigungskraft leisten.

In einem durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt muss mit rund drei Stunden Putzarbeit pro Woche gerechnet werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Reinigungskraft eine Arbeitsbewilligung hat und dulden Sie keine Schwarzarbeit. Wenn Sie privat eine Reinigungskraft beschäftigen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen, selbst wenn der monatliche Geld- oder Naturallohn unter 2`300 Franken im Jahr liegt. Grundsätzlich sind im privaten Haushalt alle entlöhnten Tätigkeiten beitragspflichtig.

 

Sie brauchen:

  • einen schriftlichen Arbeitsvertrag
  • eine Versicherung gegen Betriebsunfall. Kosten ca. CHF 100 pro Jahr. Diese Versicherung schliessen Sie bei einem privaten Unfallversicherer ab.
  • Anmeldung bei der AHV
  • einmal jährlich AHV-Beiträge abrechnen und den Lohnausweis für die Steuern ausfüllen
  • einmal im Monat die Lohnabrechnung erstellen

Im Internet finden Sie diverse Firmen, die Ihnen diese Aufgaben gerne abnehmen.


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AHV Hausdienstarbeit
Wenn Sie Hausdienstarbeitnehmende beschäftigen, sind Sie verpflichtet,
Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen – auch wenn der Geld- oder Naturallohn tiefer ist als 2 300 Franken im Jahr. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.
AHV Hausdienstarbeit (Stand 01.01.2022).
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